DER HUNDEHAUFEN - Oder warum der Stuttgart-Tatort „Videobeweis“ ein richtig guter Beitrag zur Debatte um sexuelle Gewalt und MeToo ist.
Es ist der Hundehaufen im Garten des toten Opfers, der am Ende des Tatorts Kommissar Bootz plötzlich die Eingebung dazu gibt, wer an der Tat beteiligt gewesen sein muss. Der Hundekot legt nahe, dass die Versicherungs-Mathematikerin Kim Tramell und nicht der beschuldigte und mittlerweile verhaftete Abteilungsleiter Oliver Jansen am Tod des Kollegen Verantwortung trägt.
Was den Krimi aber ausmacht und auf spannende Weise vorantreibt, sind die Ambivalenzen, Widersprüche und ausgesprochenen wie unausgesprochenen Beweggründe in der Darstellung und den Aussagen der beiden Verdächtigen angesichts der Anschuldigungen der Frau, von ihrem Vorgesetzten vergewaltigt worden zu sein. Auf subtiler emotionaler Ebene entsteht dabei zugleich ein außergewöhnlicher Krimi, der zugleich einen wichtigen Beitrag zur Debatte um sexuelle Gewalt und MeToo leistet und vieles von dem widerspiegelt, was meinen Erfahrungen als langjährige Fachanwältin auf dem Gebiet entspricht.
Wer erstinstanzlich durch das Amtsgericht verurteilt wurde, kann binnen sieben Tagen ab Urteilsverkündung Berufung einlegen. Im Zuge dessen erfolgt eine erneute Sachprüfung sämtlicher Tatsachen, Beweise werden nochmals aufgenommen. Dabei sind auch vollständig neue Beweismittel zulässig. Lesen Sie hier mehr dazu, was ich, als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht im Berufungsverfahren für Sie tun kann.
Das Thema „Verliebt in den Arzt“ mag auf den ersten Blick wie der Stoff für Romane und Fernsehserien erscheinen, doch für Ärzte und Ärztinnen in Deutschland hat der private Kontakt zu Patienten reale und bedeutende rechtliche Implikationen. Jegliche romantischen Gefühle, Flirtversuche und gar Lustempfinden sind laut Strafgesetzbuch potenziell strafwürdig und werden vom Gesetzgeber schnell und hart sanktioniert.
Warum Sie nicht nur einen Rechtsbeistand, sondern auch einen IT-Experten brauchen.
Kinderpornografie ist ein hochemotionales Thema und wird zu Recht mit hohen Strafen belegt. Was in der aufgeheizten Stimmung nach Lügde und Bergisch-Gladbach aber oft außen vor bleibt, ist, dass der bloße Verdacht noch lange keine Schuld bedeutet. Es gibt einfach zu viele Fälle, bei denen sich herausstellt, dass die Anschuldigungen haltlos sind. Und dann ist es für Betroffene meist zu spät.
Ein Appell an die Gesetzgebung, Experten gerade beim Thema Kindesmissbrauch und Kinderpornografie besser zuzuhören.
Es ist ja nicht so, dass Politiker keine Sachverständigen zu Rate ziehen. Angesichts der enormen Summen für Beraterhonorare, die im Bundestag ausgegeben werden, kann man sogar den Eindruck gewinnen, dass es mitunter fast zu viele Sachverständige sind. Dennoch gewinnt man immer wieder den Eindruck: Erfahrene Experten sprechen Empfehlungen aus, die Politik aber forciert Vorgehensweisen ohne Rücksicht auf deren Sachverstand und Realitätssinn.