Wer erstinstanzlich durch das Amtsgericht verurteilt wurde, kann binnen sieben Tagen ab Urteilsverkündung Berufung einlegen. Im Zuge dessen erfolgt eine erneute Sachprüfung sämtlicher Tatsachen, Beweise werden nochmals aufgenommen. Dabei sind auch vollständig neue Beweismittel zulässig. Lesen Sie hier mehr dazu, was ich, als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht im Berufungsverfahren für Sie tun kann.
Das Thema „Verliebt in den Arzt“ mag auf den ersten Blick wie der Stoff für Romane und Fernsehserien erscheinen, doch für Ärzte und Ärztinnen in Deutschland hat der private Kontakt zu Patienten reale und bedeutende rechtliche Implikationen. Jegliche romantischen Gefühle, Flirtversuche und gar Lustempfinden sind laut Strafgesetzbuch potenziell strafwürdig und werden vom Gesetzgeber schnell und hart sanktioniert.
Warum Sie nicht nur einen Rechtsbeistand, sondern auch einen IT-Experten brauchen.
Kinderpornografie ist ein hochemotionales Thema und wird zu Recht mit hohen Strafen belegt. Was in der aufgeheizten Stimmung nach Lügde und Bergisch-Gladbach aber oft außen vor bleibt, ist, dass der bloße Verdacht noch lange keine Schuld bedeutet. Es gibt einfach zu viele Fälle, bei denen sich herausstellt, dass die Anschuldigungen haltlos sind. Und dann ist es für Betroffene meist zu spät.
Ein Appell an die Gesetzgebung, Experten gerade beim Thema Kindesmissbrauch und Kinderpornografie besser zuzuhören.
Es ist ja nicht so, dass Politiker keine Sachverständigen zu Rate ziehen. Angesichts der enormen Summen für Beraterhonorare, die im Bundestag ausgegeben werden, kann man sogar den Eindruck gewinnen, dass es mitunter fast zu viele Sachverständige sind. Dennoch gewinnt man immer wieder den Eindruck: Erfahrene Experten sprechen Empfehlungen aus, die Politik aber forciert Vorgehensweisen ohne Rücksicht auf deren Sachverstand und Realitätssinn.
Der Bundestag stuft den Missbrauch von Kindern sowie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie nach dem Vorfall in der Kleinstadt Lügde, als Verbrechen ein. Damit droht – sollte der Gesetzesentwurf erwartungsgemäß erfolgreich den Bundesrat passieren – bei Verurteilung eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Ist dies jedoch die einzig korrekte Maßnahme?