Der Bundestag stuft den Missbrauch von Kindern sowie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie nach dem Vorfall in der Kleinstadt Lügde, als Verbrechen ein. Damit droht – sollte der Gesetzesentwurf erwartungsgemäß erfolgreich den Bundesrat passieren – bei Verurteilung eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Ist dies jedoch die einzig korrekte Maßnahme?
Opferschutz ist gut gemeint, kann aber auch das Gegenteil bewirken. Vor allem, wenn er als Opferjournalismus auftritt und so wenig reflektiert daherkommt wie in einem Artikel im Tagesspiegel vom 25.07.2020.
Ein paar ungeschützte Gedanken zu einem angeblichen Trend-Thema.
Derzeit erhält eine Verhaltensweise während des Geschlechtsverkehrs mediale und fachjuristische Öffentlichkeit, die – obwohl Einvernehmlichkeit besteht – als Schändung, Körperverletzung und Vergewaltigung diskutiert wird. Es geht um das sog. Stealthing...
Über Catcalling, neue Prüderie und eine Grand Dame des französischen Films.
„Nice Ass!“. „Baby, du siehst geil aus!“ „Schnecke komm mal rüber“. Wer einer Frau nachpfeift oder einen entsprechenden Spruch platziert (sog. Catcalling), soll künftig in der Gefahr stehen, strafrechtlich verfolgt zu werden. So stellt es sich zumindest eine Gruppe von Feministinnen vor, die eine entsprechende Petition eingebracht hat.
Über Sinn und Verhältnismäßigkeit der Gesetze zur Kinder- und Jugendpornografie von 2020.
Mit dem Gesetzespaket von 2020 wurde der Tatbestand Cybergrooming im Strafrecht ausgeweitet. Die Gesetze rühren an den moralischen und juristischen Grenzen bisheriger Ermittlungsarbeit. So haben Ermittler künftig die Möglichkeit, im Internet als Lockvogel aufzutreten. Denn es gilt nun die Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming: Täter machen sich auch strafbar, wenn sie nur glauben, im Chat mit einem Kind zu kommunizieren — jedoch tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben. Dem Problem der Pädophilie werden die strafrechtlichen Verschärfungen jedoch nicht gerecht.