Untersuchungshaft
Wurde Ihr Mann, Angehöriger oder Freund verhaftet? Wählen Sie in diesem Fall bitte meine Kanzleinummer 0621 33 58 356, außerhalb der Bürozeiten auch meine Notruf-Nummer 0172 950 7883, damit ihm und Ihnen umgehend helfen kann!
Ich werde dann umgehend versuchen, Kontakt mit ihm aufzunehmen und mich mit ihm über den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere die Gründe seiner Verhaftung unter 4 Augen besprechen.
Die Polizei darf Ihren Angehörigen oder Freund maximal bis zum Ende des Folgetags seiner Verhaftung im Polizeigewahrsam festhalten. Beantragt die Staatsanwaltschaft darüber hinaus die Vollstreckung von Untersuchungshaft, muss hierüber der Haftrichter (Ermittlungsrichter) entscheiden. In diesem Fall würde die sog. Vorführung beim Haftrichter angeordnet. Zu diesem Termin begleite ich Ihren Angehörigen oder Freund und setze alles daran, dass der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird bzw. Ihr Angehöriger oder Freund möglichst bald – nach Haftprüfung oder Haftbeschwerde – aus der Untersuchungshaft entlassen wird.