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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Ermittlungsmaßnahmen

Bereits die bloße Anzeige eines Sexualdelikts setzt eine umfassende und in die Rechte des Beschuldigten in unverhältnismäßiger Weise einschneidenden und diffamierenden „Ermittlungsmaschinerie“ in Gang.

Hier reichen die Ermittlungsmaßnahmen von Vorladung zur Vernehmung, Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, Überwachung der Telekommunikation, Verhaftung und Untersuchungshaft. Die damit einhergehende gesellschaftliche Ausgrenzung bis hin zu Verdachtskündigungen und Disziplinarverfahren spielen insbesondere bewusst falschaussagenden Belastungszeugen nur weiter in die Karten“.

Von einer Behandlung des Beschuldigten entsprechend der gesetzlich doch normierten Unschuldsvermutung lässt sich hier nur träumen!

Vielmehr scheinen Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig unkritisch von dem Zutreffen der gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe auszugehen; getreu dem Grundsatz es wird schon irgendetwas dran sein.

Richtiges Verhalten

Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich bei Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung und/ oder erkennungsdienstlicher Behandlung und Hausdurchsuchung wegen eines Sexualdelikts am besten verhalten; was bei drohendem Approbationsverfahren, Disziplinarverfahren und Berufsverbot zu beachten ist; und wie Sie Untersuchungshaft vorbeugen bzw. die Untersuchungshaft möglichst schnell beenden.

Auch zu Anklageschrift, Strafbefehl und Urteil, Berufung, Revision und der Möglichkeit einer Gegenanzeige gegen Anzeigeerstatterin oder Anzeigeerstatter finden Sie hier weitere nützliche Informationen.

Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt nach Verurteilung nach Anklage wegen eines Sexualdelikts erhalten und benötigen Vollstreckungsaufschub? Erwägen Sie einen Gnadenantrag, ein Wiederaufnahmeverfahren oder Verfassungsbeschwerde? Lesen Sie gerne hierzu, wie auch rund um die Themen Strafmilderung, Strafvollstreckung, vorzeitige Entlassung, Sozialtherapie, Vollzugslockerungen, Nachsorge und Prävention meine Tipps für Sie und Ihre Angehörigen.

TIPP: Bitte äußern Sie sich nicht!

Für alle Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere polizeiliche Vorladung, Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung gilt: bitte lassen Sie sich nicht zu spontanen Äußerungen verleiten! Die Polizei fertigt regelmäßig nur ein Inhaltsprotokoll, kein Wortprotokoll; der Beamte schreibt sonach alle Ihre Äußerungen in seinen eigenen Worten nieder. Hier entstehen Fehlinterpretationen und inhaltliche Missverständnisse, die sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nur sehr schwer oder gar nicht mehr rückgängig machen lassen, zugleich aber leicht Grundlage aller weiteren Ermittlungsmaßnahmen bis hin zu einer Verurteilung werden können!

Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.