Vorladung Erkennungsdienstliche Behandlung
Sie haben eine Vorladung zur erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) wegen dem Vorwurf sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften erhalten?
Die Anordnung der Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung (§ 81 b StPO) dient der Erfassung personenbezogener Daten durch die Polizei im Wege von Lichtbildaufnahme, Tonbandaufnahme, Abnahme von Fingerabdrücken und Messung der Körpergröße.
Hiergegen können Sie aktiv vorgehen! Denn viele Anordnungen zur ED-Behandlung sind rechtswidrig.
Auf welche Weise Sie gegen die Anordnung der ED-Behandlung vorgehen können – das kommt darauf an, ob es sich bei der Anordnung zur Durchführung der ED-Behandlung um eine polizeiliche Präventivmaßnahme (§ 81 b StPO 2. Alt.) oder um eine sog. Maßnahme zur Durchführung des Strafverfahrens handelt (§ 81 b StPO 1. Alt.)
Vertiefte Ausführungen zur Anordnung der ED-Behandlung finden Sie bei Interesse in den FAQ