Anklageschrift
Haben Sie eine Anklageschrift mit dem Vorwurf sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften erhalten?
Bitte nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt mit mir auf. Solange das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, haben wir unter Umständen noch die Möglichkeit, im sog. Zwischenverfahren die öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.
Weiter kann ich die Anklageschrift prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen des § 200 StPO genügt, und Anklagesatz, Angaben der Beweismittel und Zeugen korrekt sind. Enthält die Anklage den Vorwurf „Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften“, lässt sich das Verfahren häufig noch im Wege des Strafbefehlverfahrens beenden. Auch in diesem Fall würde Ihnen die öffentliche Hauptverhandlung erspart bleiben.
Lässt sich die Hauptverhandlung nicht verhindern, bereiten wir diese gemeinsam vor. Es geht dabei um die Benennung weiterer Beweismittel sowie die Besprechung der Verteidigungsstrategie, insbesondere des Einlassungsverhaltens.