Hausdurchsuchung. Rufen Sie sofort einen spezialisierten Anwalt.
Beim Vorwurf Vergewaltigung sowie Erwerb und Besitz von Kinderpornographie kommt es häufig zu überraschenden Durchsuchungen beim Beschuldigten, um mögliche Beweismitel sicherzustellen und zu beschlagnahmen. Zudem erhoffen sich Polizei und Staatsanwaltschaft durch Überrumpelung spontane Aussagen zum Tatvorwurf durch den Beschuldigten oder sein nahes Umfelt.
Rufen Sie umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht an und bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zu dessen Eintreffen zu warten.
Als Anwältin habe ich die Möglichkeit, die Durchsuchung zu lenken, und die Beschlagnahme bzw. Sicherstellung von Beweismitteln und Unterlagen zu prüfen. Ich kann so etwaige Rechtsverstöße während der Durchsuchung geltend machen und anschließend einfacher die Herausgabe von für Sie wichtigen Unterlagen erreichen.
Verhaltenstipps bei Hausdurchsuchung
- Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Beamten.
- Lassen Sie sich die Ausweise der Beamten zeigen.
- Bestehen Sie auf einer Rechtsbelehrung sowie dem Durchsuchungsbeschluss.
- Machen Sie Notizen zum Verhalten der Beamten.
- Versuchen Sie nicht, Beweismittel beiseitezuschaffen oder Daten zu löschen. Es könnte als Verdunkelungshandlung gedeutet werden und damit ein Haftgrund bestehen.
- Prüfen Sie, ob in dem Durchsuchungsbeschluss die gesuchten Beweismittel genannt sind und händigen Sie diese den Beamten aus, wenn sie erwartungsgemäß ohnehin gefunden würden.
- Widersprechen Sie der Sicherstellung der Beweismittel. Ihr Widerspruch muss im Durchsuchungsprotokoll festgehalten werden.
- Verlangen Sie ein Durchsuchungsprotokoll, unterschreiben Sie dieses aber nicht.
- Überprüfen Sie, ob alle sichergestellten Beweismittel aufgenommen sind. (Sind alle sichergestellten Beweismittel versiegelt und Ihr Verlangen nach Versiegelung im Durchsuchungsprotokoll festgehalten?)
Und denken Sie daran: Äußern Sie sich insbesondere nicht zum Tatvorwurf. Lassen Sie sich nicht auf „informelle“ Gespräche mit den Beamten ein.