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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Anwalt bei Kinderpornografie-Vorwürfen

Kompetente Verteidigung im Einzelfall

Ein Vorwurf im Zusammenhang mit Kinderpornografie ist belastend und wirft schwerwiegende rechtliche und persönliche Fragen auf. Gerade in solchen sensiblen Fällen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie-Vorwürfe hinzuziehen, um Ihre Rechte zu schützen und eine differenzierte Bewertung des Einzelfalls sicherzustellen. Dank aktueller Gesetzesänderungen gibt es neue Möglichkeiten für milde Lösungen, die Diskretion und den Erhalt Ihrer beruflichen und persönlichen Perspektiven in den Vordergrund stellen.

 

Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht: § 184b StGB Abs. 1

Am 28. Juni 2024 ist eine Gesetzesänderung des Kinderpornografie-Paragraphen § 184b StGB in Kraft getreten, die sich vor allem auf die Mindeststrafen beim Vorwurf Verbreitung, Herstellung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte auswirken. Die Änderungen führen zu einer differenzierteren Betrachtung des einzelnen Falles und eröffnen einem Anwalt im Bereich Kinderpornografie so auch neue Möglichkeiten bei der Strafverteidigung - insbesondere bei weniger schwerwiegenden Sachverhalten.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens: Der Straftatbestand des § 184b wurde wieder als Vergehen eingeordnet. Dadurch sind Verfahrenseinstellungen nach §§ 153, 153a StPO bei geringfügigen Fällen oder Ersttätern möglich. Durch bestimmte Lösungen ist eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren möglich, sodass dem Beschuldigten die öffentliche Hauptverhandlung sowie das gesamte gerichtliche Verfahren erspart bleibt. Auch eine Vorstrafe und damit negative Einträge im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis können so vermieden werden.
  • Herabsenkung der Mindeststrafe: Die Mindeststrafe für die Verbreitung oder Herstellung kinderpornografischer Inhalte wurde von einem Jahr auf sechs Monate reduziert. Beim Besitz oder Erwerb (ohne Verbreitung) liegt die neue Mindeststrafe bei drei Monaten.
  • Einstufung als Vergehen: In Fällen, in denen eine Einstellung nicht in Betracht kommt, kann die Verfahrensbeendigung durch einen Strafbefehl eine schnelle und diskrete Lösung bieten. Dies kann der Anwalt im Kinderpornografie-Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen und so die öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Die damit oft ebenso einhergehende Rufschädigung und Stigmatisierung bleiben dem Beschuldigten ebenso erspart.
  • Geltung für Altfälle: Die mildere Rechtslage gilt rückwirkend auch für Verfahren, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 28. Juni 2024 anhängig wurden.

 

Einzelfallorientierte Verteidigung: Die Reform ermöglicht es Verteidigern, maßgeschneiderte Lösungen für jeden individuellen Fall zu finden. Die Handhabung als Vergehen schafft für einen Anwalt für Kinderpornografie neuen Spielraum, um belastende öffentliche Gerichtsverfahren und unangemessene Strafen zu vermeiden.

Ein wichtiger Schritt im Sinne der Verhältnismäßigkeit

Bei der Verschärfung der Mindeststrafe im Jahr 2021 hatte der Gesetzgeber im Sinn, Personen, die hunderttausende inkriminierte Bilder und / oder Videos auf ihren Datenträgern gesammelt hatten, härter zu bestrafen und so einen wichtigen Schritt gegen pädokriminelle Netzwerke zu gehen. Schon damals äußerten sich Experten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und auch ich schrieb in meinem Blog darüber, wie schnell eine Vorladung wegen Kinderpornografie erfolgen kann. In den Fokus kamen durch die Gestzesverschärfung z.B. unabsichtliche Täter, die das Material z.B. durch einen automatischen Download erhalten haben; Jugendliche in Chatgruppen, die kinderpornografische Inhalte verbreiteten, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen und der Leidensdimension der betroffenen Kinder bewusst zu sein; aber auch Lehrer oder Eltern, die gefundenes Material mit bester Absicht sichern oder weiterleiten, um Missstände anzeigen zu können.

Durch die Gesetzesänderung ist es nun wieder möglich, verschiedene Taten in ihrer Schwere bewerten und bestrafen zu können. Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht mehr verpflichtet, alle Vorwürfe zu ermitteln, sondern können ihre Kräfte wieder für die Verfolgung verbotener Pornografie verwenden.

 

Die Änderung von § 184 - Folgen für die Definition kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie)

Anne Patsch 2022 071Eine wichtige Änderung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Seit der Gesetzesänderung im Januar 2015 gilt in Reaktion auf die Edathy-Affäre gem. § 184b Abs. 1 jede pornografische Schrift (Definition gem. § 11 Absatz 3 StGB) als kinderpornografisch, wenn sie:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind zeigt; ferner, wenn sie
  • ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigt; sowie, wenn sie
  • die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise abbildet.

 

Diese nunmehr sehr detaillierte Legaldefinition der Gesetzesnovelle löst die seit 2008 geltende Legaldefinition kinderpornografischer Schriften als Schriften, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen“, ab. Folgender Umstand verdeutlicht die Notwendigkeit, im Rahmen des Verdachts einen erfahrenen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie hinzuzuziehen:
Mithin tritt neben die Strafbarkeit der Abbildung der sexuellen Handlung gleichrangig die Abbildung einer entsprechend sexualisierten Körperhaltung; ferner die Abbildung der Genitalien. Hierbei führt sie die unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ und „in sexuell aufreizender Weise“ sowie „sexuell aufreizende Wiedergabe“ ein.
Dabei entscheidet nunmehr die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“, „in sexuell aufreizender Weise“ und „sexuell aufreizender Wiedergabe“ über die Abgrenzung zwischen strafbarer Kinderpornografie und straflosen Kinderbildern. Seit erneuten Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2020 kann auch der Vorwurf des Cybergrooming im Strafrecht geahndet werden.

 

VERSCHÄRFUNG FÜR POSING-BILDER, NAHAUFNAHMEN UND BILDER SCHLAFENDER KINDER

Praktische Auswirkungen hat die neue Legaldefinition der kinderpornografischen Schriften, insbesondere auf sog. Posing-Bilder. Entscheidend für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie: Nahaufnahmen der Genitalien von Kindern sowie Bilder teilweise bekleideter schlafender Kinder unterfallen nunmehr ebenfalls grundsätzlich der Strafbarkeit.

 

Neue Herausforderungen im Bereich Kinderpornographie

Berufliche Folgen

Der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist aus gesellschaftspolitischen Gründen mit einer massiven Strafdrohung sowie einschneidender weiterer strafrechtlicher Konsequenzen (Hausdurchsuchung, Sicherstellung und Einziehung sämtlicher inkriminierter PCs und Speichermedien, polizeilicher Vorladung und Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, unter Umständen Untersuchungshaft, gesellschaftliche Ächtung) bedroht.

Zudem kann eine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie, selbst wenn es sich nur um eine einzelne Datei handelt, erhebliche berufliche Konsequenzen haben. Insbesondere Rechtsanwälte und Ärzte können aufgrund einer solchen Verurteilung ihre Zulassung oder Approbation verlieren. Ebenso droht Lehrern, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst die Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

 

Folgen auch für die Strafprozessordnung

In Anbetracht dieser Umstände mag es verwundern, dass der bloße Konsum von Kinderpornografie nicht strafbar ist! Strafbar sind vielmehr allein der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie. Indes ergeben sich hieraus erhebliche Verteidigungsspielräume!

Die Verjährungsfrist bei Taten, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht sind, beträgt zehn Jahre. Außerdem soll die Zeitspanne, in der das Herstellen kinderpornografischer Inhalte (genauer: solche, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben), verfolgt werden kann, verlängert werden.

Weiterführende Informationen zum Vorwurf Kindesmissbrauch oder Missbrauch von Schutzbefohlenen lesen Sie ebenfalls auf meiner Webseite.

 

RECHTSWIDRIGE ERLANGUNG VON BEWEISMITTELN KANN ZU BEWEISVERWERTUNGSVERBOTEN FÜHREN

Nicht immer verhalten sich Internetfahnder und Polizeibeamte bei Hausdurchsuchungen rechtmäßig, wenn es um das Aufspüren von kinderpornografischen Dateien geht. Vielmehr unterliegen auch die Ermittlungsbehörden bei der Überwachung rechtsstaatlichen Verhaltenspflichten.
In diesem Zusammenhang kann sich für den Beschuldigten und seinen Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ein wichtiger Vorteil ergeben: Ein Verstoß hiergegen kann Beweisverwertungsverbote nach sich ziehen, sobald bei Fahndung und Hausdurchsuchung gegen Beweismittel auf rechtswidrige Weise erlangt werden.

 

Anwalt § 184b StGB: Haben Sie eine Vorladung wegen Kinderpornografie erhalten?

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Sind Sie mit dem Tatvorwurf konfrontiert, Materialien zu besitzen, die Kinder in pornografischer Weise darstellen? Dann stehen Ihrem Strafverteidiger bzw. Ihrem Anwalt für Kinderpornografie diverse Argumentationsmuster und Verteidigungsansätze zur Verfügung. Auf diese sollen in den nächsten Kapiteln noch genauer eingegangen werden.

Als erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen rund um den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen — etwa zur Vorladung selbst, zur Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten oder zum Strafmaß? Treten Sie jetzt für eine Beratung mit meiner Kanzlei in Kontakt.

 

Erwerb pornografischer Schriften

Der Erwerb kinderpornografischer Schriften setzt das wissentliche und willentliche „sich-Verschaffen“ pornografischer Schriften im Sinne einer „Datenherrschaft“ dergestalt voraus, dass die Inhalte jederzeit nach Belieben wieder aufgerufen, gelöscht oder wiederhergestellt werden können. Ein wichtiges Detail für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Werden indes unwillentlich oder unwissentlich kinderpornografische Dateien, etwa über Verlinkung mit legaler Pornografie heruntergeladen, liegt hierin mangels Vorsatzes kein Erwerb kinderpornografischer Schriften vor.

 

Besitz pornografischer Schriften

Zumindest hier differenziert die Rechtsprechung zwischenzeitlich, sofern die inkriminierten Daten bisher nur in den Arbeitsspeicher geladen wurden. Bloßes Betrachten kinderpornografischen Materials begründet also nicht mehr zwingend die Strafbarkeit!

Vormalig galt der Besitz kinderpornografischen Materials bereits dann als begründet, da ja bereits beim bloßen Betrachten von Kinderpornografie am PC automatisch Daten in irgendeinem Cache, also bereits im Arbeitsspeicher abgelegt wurden.

Eine signifikante Änderung für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Nunmehr ist der Tatbestand Besitz von Kinderpornografie nicht mehr bereits dann schon erfüllt, wenn die inkriminierten Daten beim Betrachten im Arbeitsspeicher gespeichert werden. Vielmehr nur und erst dann, wenn das kinderpornografische Material im Festplatten-Cache abgelegt werden.
Denn damit können die Inhalte jederzeit beliebig reaktiviert und erneut aufgerufen werden, so dass der Betroffene aufgrund der Speicherung im Browser-Cache Verfügungsgewalt über die Daten und somit Besitz an den Daten hat.

Somit besteht also weiterhin die Gefahr der Strafbarkeit auch ohne bewussten Download auf die Festplatte oder externe Speichermedien, denn der PC speichert das kinderpornografische Material automatisch in den Browser-Cache und damit im Festplatten-Cache.

Der für die Strafbarkeit wegen Besitz von Kinderpornografie erforderliche Besitzwille gilt sonach nur dann, wenn das jeweilige Datenmaterial nach dem Betrachten nicht sofort manuell gelöscht wird. Die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie kann insbesondere in solchen Details kriegsentscheidend sein.

 

WANN LIEGT EIN VERBREITEN PORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN VOR?

Ein Verbreiten pornografischer Schriften nach §184 liegt etwa beim Filesharing vor, indem die inkriminierten Dateien beim Herunterladen gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden – vorausgesetzt, es erfolgt ein tatsächlicher Lesezugriff durch Dritte.

Für das Verbreiten muss damit die übertragene Datei entweder auf einem permanenten Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen sein, erfordert also den tatsächlichen Zugriff.

 

FILESHARING

Filesharing, mithin das Herunterladen und Tauschen von Dateien im Internet mittels entsprechender Software wie „BitTorrent“, „eDonkey“ oder „eMule“ ist grundsätzlich rechtswidrig.

 

TAUSCHBÖRSEN

In Tauschbörsen, also einem Netzwerk von Rechnern ohne zentralen Server, stellen Nutzer Dateien zum Upload bereit und lassen diese von anderen Nutzern downloaden, so dass die Dateien im Internet verteilt werden. Wesentlich für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ist, dass hierbei jeder Nutzer, der eine Datei downloadet, diese auch wieder zum Upload durch Dritte freigeben muss. Ist eine Datei gespeichert, können auch die anderen Nutzer der Tauschbörse auf diese Datei zugreifen. Verbreiten von Kinderpornografie ist demnach bereits dann gegeben, sobald ein anderer Nutzer der Tauschbörse auf die entsprechende Datei zugreift.

 

KEIN VERBREITEN VON KINDERPORNOGRAFIE BEI GEZIELTER ZUSENDUNG AN EINZELPERSONEN!

Der BGH hat mit Beschluss vom 22.01.2015 – 3 StR 490/14 klargestellt, dass das Verbreiten von (Kinder)-Pornografie die Weitergabe des Bildmaterials an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl von Personen voraussetzt. Entscheidend ist, dass der Personenkreis der Empfänger nicht mehr kontrollierbar ist. Eine wichtige Feinheit für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Wird also der Inhalt hingegen ganz gezielt nur an eine Einzelperson versandt, so liegt grundsätzlich keine Verbreitung im Sinne der Verbreitungstatbestände vor.
Damit hat der BGH das Verfahren gegen einen Mann wegen Verbreitens jugendpornografischer Schriften eingestellt. Dieser hatte Bilder mit jugendpornografischem Inhalt gezielt an Einzelpersonen versandt; dafür hatte ihn das Strafgericht zunächst wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften verurteilt.

 

Verteidigungsansätze gegen den Vorwurf "Besitz und Erwerb pornografischer Schriften"

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Gute Verteidigungsansätze bestehen hier noch dann, wenn bei dem Betroffenen nur wenige Bilder bei gleichzeitig kurzer Verbindungsdauer gefunden werden. Denn dann lässt sich von einem fähigen Strafverteidiger respektive Anwalt für Kinderpornografie argumentieren, dass er zwar Kinderpornografie konsumierte, indes nicht wusste, dass die Daten im Cache gespeichert sind, und er sonach nicht wissentlich und willentlich Besitz an den Daten erlangte.

Weitere erfolgreiche Verteidigungsansätze ergeben sich dann, wenn mehrere Nutzer eines Internetanschlusses oder eines PC in dem fraglichen Tatzeitraum auf den Internetanschluss bzw. PC hatten. Dann kann Ihnen der Erwerb, Besitz oder die Verbreitung inkriminierter Pornografie nicht zugeordnet werden, sodass das Verfahren eingestellt werden muss! Vorab ist durch den Strafverteidiger oder Anwalt für Kinderpornografie indes Ihre Ermittlungsakte und damit Akteneinsicht anzufordern — nebst Auswertungsbericht, der bei Ihnen angeblich sichergestellten Datenträger, um zu prüfen, ob es sich bei dem darauf enthaltenen Datenmaterial überhaupt um Kinderpornografie handelt!

 

 

Gerade kleine Details können für meine Mandanten kriegsentscheidend sein und wertvolle Verteidigungsspielräume schaffen. Hier setze ich als Fachanwältin an.

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Anne Patsch 2022 137 Zitat

 

Kinderpornografie und Führungszeugnis

Ob Sexualstraftaten im Führungszeugnis Erwähnung finden, hängt ganz von dem Ausmaß der Straftat ab. Die gute Nachricht: eine Geldstrafe wegen Kinderpornografie von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im einfachen Führungszeugnis! Vorausgesetzt, es befinden sich keine weiteren Verurteilungen aus der Vergangenheit im Bundeszentralregister.
Wichtig für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Im Gegensatz zu den meisten anderen Sexualstraftaten greift bei der Eintragung einer Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie bis zu 90 Tagessätzen die Ausnahme des § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG nicht.
So macht dieser bei etlichen Sexualstraftaten eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Verurteilungen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter 3 Monaten grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis eingetragen werden.
So etwa

  • § 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174b StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174c StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 bis § 176b StGB sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 177 StGB: sexueller Übergriff
  • § 180 Abs. 3 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in einem Dienst-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis
  • § 182 StGB: sexueller Missbrauch von Jugendlichen

 

Kinderpornografische Schriften gem. § 184b StGB sind in der Auflistung der Ausschlussgründe gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 nicht erfasst; eine Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. nicht mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe wird also nicht in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Umso wichtiger ist es, sich von einem fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie vertreten zu lassen.

 

AUSNAHME: ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS!

Des Weiteren wurde auch das Bundeszentralregistergesetz geändert.

In der Zukunft ist bereits bei geringfügigen Verurteilungen eine Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis für die Dauer von zehn Jahren unweigerlich.

Benötigen Sie indes ein erweitertes Führungszeugnis, etwa, weil Sie im sozialen Bereich oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird darin eine Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie auch dann aufgenommen, wenn sie 90 Tagessätze Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 3 Monaten nicht übersteigt.
Ähnlich wie die Reform des Sexualstrafrechts führt die Neuauslegung bestimmter Rechtsbegriffe zu einer notwendigen Umorientierung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie. Dennoch lässt sich mit dem richtigen Verteidigungsansatz enorm viel erreichen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.