Soforthilfe und Verhaltensregeln
Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten, so lange Sie noch keinen anwaltlichen Beistand haben. Der beste Rat an dieser Stelle ist aber: Machen Sie keine Aussage und suchen Sie schnellstmöglich eine erfahrene Verteidigung.
Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:
- Vorladung als Beschuldigter
- Haftbefehl und Festnahme
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Befragung als Zeuge
- Erhalt einer Anklageschrift
- Untersuchungshaft
- Akteneinsicht
- Ermittlungsverfahren
- Erkennungsdienstliche Behandlung
- Strafbefehl
- Pflichtverteidigung
Jedes Verfahren ist anders und verlangt nach individuellen Vorgehensweisen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, auch für Ihren Fall die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!
Zwischenmenschliche Wahrheiten
Falschaussagen wegen eines Sexualdelikts stellen oft ein bewusstes Mittel dar, dem vermeintlichen Täter Schaden zufügen zu wollen. Viele falsche Anschuldigungen werden allerdings unbewusst vorgenommen. Sie können das Ergebnis sozialer Ängste sein sowie fehlgeleiteter und die Wirklichkeit verzerrender Wahrnehmung, die mitunter erst in zeitlicher Verzögerung zustande kommt.
Die wissenschaftliche Methode der Aussagepsychologie bildet damit das entscheidende Instrument zu einer Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren bzw. zu einem Freispruch, indem sie die Mängel der Belastungsaussage identifiziert und damit ihre fehlende Glaubhaftigkeit nachweist. Es erwies sich oft als keine einfache Aufgabe, zumal Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in den meisten Fällen eine gewisse Voreingenommenheit zugunsten der vermeintlichen Opfer und zum Nachteil des Mandanten an den Tag legten. Hinter vielen meiner erfolgreich abgeschlossenen Fälle eröffnet sich das weite Spektrum menschlicher und zwischenmenschlicher Ängste, Abgründe, Fehlleistungen, Gefühlsverwirrungen und psychosozialer Störungen. Hier ein paar aktuelle Beispiele aus meiner täglichen Praxis.
Wie entstehen Falschaussagen?
In meiner täglichen Arbeit beschäftige ich mich (in dem dem Sexualstrafrecht eigenen häufigen Mangel an Beweisen) zu einem großen Teil mit Aussagen. Die Gründe für Falschaussagen sind dabei so unterschiedlich wie die Zeugen, die sie treffen.
Kern der Aussagepsychologie ist die Beurteilung der Frage, ob eine Aussage, insbesondere eine Zeugenaussage, glaubhaft ist oder nicht.
Umdeutung von einvernehmlichem Sex aus sozialer Angst
Auffallend ist, dass in jüngster Zeit ein erheblicher Anteil der Strafanzeigen wegen sexuellen Übergriffs, Vergewaltigung und sexueller Nötigung von relativ jungen Frauen nach Clubbesuchen und anschließendem One-Night-Stand erstattet wurden. Anzeigen dieser Art nehmen zu. Der in der Nacht noch einvernehmliche Sex wird an den Tagen danach schnell zu einem nicht-einvernehmlichen Sexualdelikt. Manchmal geschieht das, weil der spontane Sex mit dem Selbstbild kollidiert, manchmal aus Erklärungsnot dem Partner, den Eltern oder Freunden gegenüber. Dies kann für den Beschuldigten schnell gefährlich werden, zumal nach der Reform des Sexualstrafrechts von 2016 die Frage der Einvernehmlichkeit oft vor dem Hintergrund von Opfer-Bonus und Täter-Malus bewertet wird und der Glaubhaftigkeit einer solchen Aussage oft mit subjektivem Wohlwollen begegnet wird.
Wie eine irrtümliche Falschaussage entstehen kann
Es kommt vor, dass der Sex zwar einvernehmlich, aber nicht ganz so gelungen war. Stunden danach – etwa bei einem für sie unbefriedigenden weiteren Kontakt mit dem Sexpartner – können nun motivationale Prozesse ablaufen, die zur Überzeugung von einer Nicht-Einvernehmlichkeit führen. Mit der Folge, dass die betroffene Frau tatsächlich die irrtümliche Überzeugung gewinnt, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein.
Durch Suggestion zur Falschaussage
Überzeugungen können auch Formen von Autosuggestion und Fremdsuggestion zur Ursache haben. In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gießen wegen angeblicher Vergewaltigung sowie der Staatsanwaltschaft Kassel wegen angeblichem sexuellen Missbrauchs von Kindern stellte sich heraus, dass ein „Therapie-Marathon“ dazu führte, dass eine Zeugin im Erwachsenenalter zur Überzeugung gelangte, sexuell missbraucht worden zu sein. Ähnlich in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Vergewaltigung. Auch hier hatte eine inzwischen erwachsene Zeugin meinen Mandanten wegen einer angeblichen Vergewaltigung im Jugendalter angezeigt. In allen Fällen konnte die Methode der Aussagepsychologie auch die Kläger davon überzeugen, dass die Therapie dazu führte, die vergangene Wirklichkeit verzerrt wahrzunehmen.
Vermeidung der Hauptverhandlung
Die Verteidigungsarbeit sollte im Ermittlungsverfahren möglichst früh einsetzen. Nicht zuletzt, weil es die Chance erheblich verbessert, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, denn diese bedeutet Presse und Öffentlichkeit. Wir alle wissen, dass mediale Berichterstattung selten objektiv ist. Die gesellschaftliche Diskreditierung kann hier einen neuen Höhepunkt erreichen.
Ist eine Anklage erst mal erhoben, ist ein erstes Urteil über die Glaubhaftigkeit bereits gesprochen. Die Psychologie des strafrechtlichen Verfahrens wendet sich damit noch ein Stück mehr gegen den vermeintlichen Täter. Man könnte schon fast sagen, dass die Unschuldsvermutung damit bereits ein Stück weit außer Kraft gesetzt wird. Natürlich ist damit noch kein Urteil gesprochen.
Kontaktieren Sie michEine erfahrene und exzellente Strafverteidigung kann auch vor Gericht aufgrund einer fundierten aussagepsychologischen Argumentation den Freispruch erreichen.
Es wird aber auch dann nicht einfach sein, Ihre gesellschaftliche Reputation, berufliche Existenz und Ihren privaten Beziehungs-Status wieder zur Normalität zurückzuführen. Mein vorrangiges Zeil ist es deshalb, vor der Hauptverhandlung das Verfahren zur Einstellung zu bringen.
Aussagepsychologie klärt die Schuldfrage
Nahezu jeder Vorwurf eines Sexualdelikts, ob sexueller Übergriff, Missbrauch oder Kinderpornographie, beruht auf der subjektiven Belastungs-Aussage des vermeintlich Geschädigten. Der Zweifel, der in anderen strafrechtlichen Feldern für den Angeklagten spricht, bedeutet bei einem Sexualdelikt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage begründet in Zweifel stehen muss. In der Praxis eines strafrechtlichen Verfahrens heißt das, dass die Strafverteidigung alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage in Zweifel zu ziehen. Meist muss sie konfliktbereit und kontrovers agieren, denn sie hat es mit der Verteidigung in einem sehr subjektiven Feld gegen eine öffentliche Meinung zu tun, die geprägt ist von Empathie mit dem vermeintlichen Opfer, von der auch ermittelnde Beamte, Staatsanwälte und Richter trotz des Gebots zur Objektivität nicht frei sind.
Zur Objektivierung der Lage sieht der BGH die gutachterliche Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage mit wissenschaftlichen Methoden vor, die sog. Aussagepsychologie. Ihre Methode besteht in der Bildung der sog. Null-Hypothese. Die Null-Hypothese bedeutet die konsequente Unschuldsvermutung des Beschuldigten. Ausgehend davon werden alle Hypothesen ins Feld geführt, die für einen fehlenden Erlebnisbezug der Aussage in Betracht kommen. Diverse Analyse-Verfahren überprüfen Struktur, Konsistenz, Kohärenz, deliktspezifische Elemente und potentielle Motive. Bei Kindern und u.U. auch bei Erwachsenen wird die intellektuelle Kompetenz zur Aussage in Betracht gezogen.
Mit der Aussagepsychologie erfolgreich zu sein, erfordert eine entwickelte und geschulte interpretatorische Fähigkeit sowie eine konfliktbereite und überzeugende Argumentation. Darüber hinaus ein unabhängiges Denken, das in jahrelanger Erfahrung alle Möglichkeiten menschlicher Fehlleistungen und Abgründe in Betracht ziehen kann, die zu einer Belastungsaussage bewusst oder unbewusst geführt haben.
In der Praxis ziehen Staatsanwalt und Richter sachverständige Gutachten heran. Nicht immer sind diese Gutachten frei von Einflüssen, die sich durch ihre Auftraggeber ergeben. Nur ein wirklich fundiertes Gegen-Gutachten kann dann Strafverteidigung zum Erfolg führen. Durch meine große Expertise in diesem Bereich und dem hervorragenden Experten-Netzwerk, auf das ich im Zweifel zurückgreifen kann, konnte ich bereits zahlreiche Erfolge erzielen.
Frühes professionelles Handeln verhindert spätere Konsequenzen
Die unberechenbare Dynamik des Vorwurfs eines Sexualdelikts, ob sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch oder Kinderpornografie, erfordert schnelles Handeln. Ihr Ansehen kann noch so gut sein, Ihre Beziehungen noch so sehr intakt. Unterschätzen Sie nicht, wie schnell sich im familiären und beruflichen Umfeld Misstrauen aufbaut. Ehen und Freundschaften werden in Frage gestellt, Suspendierungen und Kündigungen auf Verdacht ausgesprochen. Es drohen Disziplinarverfahren, in medizinischen- und therapeutischen Berufen der Verlust der Approbation.
Folgen Sie aber nun nicht dem ersten Impuls, alles richtigstellen zu wollen und vielleicht eine Gegenanzeige zu erstatten. Geht Ihnen eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung zu, kontaktieren Sie mich bitte umgehend und machen Sie von Ihrem Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch.
Erfolgversprechend ist jetzt allein die professionelle Vorgehensweise, die mit dem hochsensiblen, emotionalen Umfeld und den Abläufen vertraut ist. Nur ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht weiß, was in der aktuellen Situation am besten zu tun ist und findet für den individuellen Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Essentiell ist dabei eine Verteidigungsschrift bzw. Schutzschrift, die auf Grundlage der Wissenschaft der Aussagepsychologie alle Argumente anführt, die der Belastungsaussage Ihre Unschuldsaussage entgegensetzt und wirkungsvoll verargumentiert.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich
Meine Erfahrung: Je früher ich im Ermittlungsverfahren tätig werde, desto erfolgreicher kann ich den gravierenden Folgen einer Verurteilung, hohen Strafdrohung und möglichen Folgen wie Einreiseverboten in andere Staaten entgegenwirken und ggf. die selten gegebene Möglichkeit der Bewährung bzw. Erleichterungen im Strafvollzug erreichen.